Eine unauffällige Änderung für ein Gerät welches ein fest verbundenes Netzkabel hatte.
Angepasst zum Anschlußterminal wurde ein Blech ausgefräst, schwarz lackiert und eine 2-Pin-Netzbuchse eingeschraubt.
Achtung, wir machen keine Umbauten an Geräten mit "2 Draht-Netzleitung" zu "3 Drahtleitung" bzw Kaltgerätestecker oder Kaltgerätekabel, da diese zum einen Schutzklassenänderung darstellt, die nur gemacht werden darf, wenn ein VDE-Ingenieur hernach dieses abnimmt/genemigt, was in der Regel nicht vorkommt und weil der umbauende Techniker die Verantwortung im Schadensfall (Brandfall etc) vollständig übernehmen muß. Dies gilt auch für Geräte die noch keine Schutzklassenbezeichnung am Gehäuse haben !!!! Es macht auch grundsätzlich keinen Sinn, weder klanglich noch technisch. Es sieht nur "wichtig" aus. Aber das "ich bin wichtig" sieht auch kaum einer, denn ich kenne niemanden, der hinter die Geräte kriecht um zu sehen das man "ein Hecht" ist, weil man sowas hat machen lassen.
Grundsätzlich bedeutet das auch, haben Sie einen Brandfall und die Versicherung bemerkt das, auch wenn der Brandfall nicht dadurch hervorgerufen wurde, kann die Versicherung die Schadensregulierung ablehnen. Also haben Sie soetwas in der Art schon einmal nicht VDE gerecht umbauen lassen, halten sie die Rechnung der Firma bereit die das gemacht hat, denn diese muß dann für den Schaden vollständig aufkommen.